Die Beistandschaft kann für ein minderjähriges Kind auf schriftlichen Antrag des Elternteils, bei dem das Kind lebt, eingerichtet werden. Der Wirkungskreis umfaßt je nach Antrag die Feststellung der Vaterschaft und bzw. oder Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen Ihres Kindes gegenüber dem nicht mit ihm in einem Haushalt lebenden Elternteil.
Der Beistand ist ein Bevollmächtigter des Kindes. Die Beistandschaft kann von Ihnen jederzeit aufgehoben werden. Hierfür benötigen wir einen schriftlichen Antrag. Ihre elterliche Sorge für das Kind wird durch die Beistandschaft nicht eingeschränkt.
Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Jugendamt
Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder per E-Mail an:
Telefon 02161 6104-5142
karsten.troppenz@rhein-kreis-neuss.de
Telefon 02161 6104-5143
anke.classen@rhein-kreis-neuss.de
Telefon 02161 6104-5140
ulrike.schmitz-doering@rhein-kreis-neuss.de