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Verwaltung von A bis Z

Apothekenaufsicht

Die Apothekenaufsicht überwacht die gesetzeskonforme Arbeitsweise der Apotheken im Rhein-Kreis Neuss.

Aufgaben im Apotheken -, Arzneimittel - und Betäubungsmittelwesen

  • Erteilung von Betriebserlaubnissen für Apotheken.
  • Genehmigung von Krankenhaus - und Heimversorgungsverträgen.
  • Überwachung aller Apotheken und sonstigen Betriebe und Einrichtungen, die Arzneimittel im Einzelhandel in den Verkehr bringen.
  • Überwachung von Arzneimittelbeständen in Krankenhäusern, in Einrichtungen der stationären Alten - und Behindertenpflege, in Alten - und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen.
  • Überwachung von Arzneimittelimporten.
  • Produktkontrolle der Arzneimittel, einschließlich Probenahme und Beurteilung von Grenzprodukten.
  • Überwachung von Arzneimittelsammlungen für humanitäre Zwecke.
  • Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs inklusive der Substitutionsbehandlung.
  • Beglaubigung der Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung (Artikel 75 des Schengener Durchführungsabkommens)

Aufgaben im Gefahrstoffwesen

  • Erteilung von Erlaubnissen zum Handel mit giftigen Stoffen und Zubereitung.
  • Überwachung aller Betriebe und Einrichtungen, die Gefahrstoffe im Einzelhandel in den Verkehr bringen.
  • Produktkontrolle von Gefahrstoffen.

Rechtsgrundlage

Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst, Apothekengesetz, Apothekenbetriebsordnung, Arzneimittelgesetz, Betäubungsmittelgesetz, Betäubungsmittelverschreibungsverordnung, Chemikaliengesetz, Gefahrstoffverordnung, REACH - Verordnung, Chemikalienverbots-Verordnung.

Welcher Fachbereich ist für Sie zuständig?

Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Gesundheitsamt

Ansprechpartner

Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder per E-Mail an:

Gudrun Pietruska-Wulf
Gesundheitsverwaltung, Apothekenaufsicht
5318, Di. u. Do Mönchengl. 02161 256572 (Telefon)
02181 601-5399 (Telefax)
gudrun.pietruska-wulf@rhein-kreis-neuss.de

Gesundheitsamt/Bußgeldstelle
Auf der Schanze 1, 41515 Grevenbroich
Erdgeschoss, Zimmer 13

Das Gebäude ist überwiegend für Rollstuhlfahrer ohne fremde Hilfe zugänglich (Ausnahme: Verkehrslenkung). Eine behindertengerechte Toilette ist vorhanden.


Downloads

Ab Juni 2007 veröffentlicht der Rhein-Kreis Neuss eigene Dokumente überwiegend barrierefrei. Mehr Informationen finden Sie in der Hilfe.






Weitere Informationen:

© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 09.06.2009


Service-Funktionen: