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Verwaltung von A bis Z

Wohnraumförderung

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt die Schaffung von Wohnraum mit zinsgünstigen Baudarlehen. Gefördert werden der Neubau- oder Ersterwerb (Kauf) von selbstgenutztem Wohneigentum (Haus oder Eigentumswohnung), der Kauf einer gebrauchten Wohnimmobilie und die Errichtung von Mietwohnungen. Weiterhin werden gefördert zusätzliche Baumaßnahmen für Menschen mit Behinderungen, die Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand und die Einsparung von Heizenergie.

Bei Wohneigentum sind insbesondere Einkommensgrenzen einzuhalten und die Tragbarkeit der Belastung dauerhaft sicher zu stellen; die Förderung im Mietwohnungsbau ist mit der Übernahme von Mietpreis- und Belegungsbindungen verbunden.

Zuständig für die Bearbeitung der Förderanträge ist für alle Objekte die in den kreisangehörigen Städten (Dormagen, Grevenbroich, Kaarst, Korschenbroich, Meerbusch, Neuss) und Gemeinden (Jüchen, Rommerskirchen) gefördert werden sollen, die Bewilligungsbehörde des Rhein-Kreises Neuss. Die Darlehensverwaltung übernimmt nach Erteilung einer Förderzusage die NRW-Bank des Landes Nordrhein-Westfalen.

Nähere Informationen zu den einzelnen Fördermöglichkeiten finden Sie unter nachfolgenden Links.

Welcher Fachbereich ist für Sie zuständig?

Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Bauaufsicht, Denkmal- und Wohnungswesen

Ansprechpartner

Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder per E-Mail an:

Info-Telefon Wohnraumförderung
Wohnungsbauförderung + Wohnungswesen
02181 601-6363 (Telefon)
wohnungswesen@rhein-kreis-neuss.de

Kreishochhaus Grevenbroich
Lindenstraße 10, 41515 Grevenbroich
5. Obergeschoss

Das gesamte Gebäude ist für Rollstuhlfahrer ohne fremde Hilfe zugänglich. Eine behindertengerechte Toilette ist vorhanden. Einen ebenerdigen Eingang finden Sie am hinteren Parkplatz des Gebäudes (an der Uhlhornstraße).






Weitere Informationen:

© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 01.02.2011


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