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Verwaltung von A bis Z

Teilungsgenehmigung

Für die Teilung von bebauten Grundstücken muss bei der Bauaufsichtsbehörde eine Genehmigung beantragt werden. Die Teilungsvermessung kann dann von öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren durchgeführt werden.

Zuständigkeit

Die Bauaufsicht des Rhein-Kreises Neuss ist nur für Grundstücke in Jüchen und Rommerskirchen zuständig.

Welcher Fachbereich ist für Sie zuständig?

Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Bauaufsicht, Denkmal- und Wohnungswesen

Downloads

Ab Juni 2007 veröffentlicht der Rhein-Kreis Neuss eigene Dokumente überwiegend barrierefrei. Mehr Informationen finden Sie in der Hilfe.






Weitere Informationen:

© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 21.05.2008


Service-Funktionen: