Für die Teilung von bebauten Grundstücken muss bei der Bauaufsichtsbehörde eine Genehmigung beantragt werden. Die Teilungsvermessung kann dann von öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren durchgeführt werden.
Die Bauaufsicht des Rhein-Kreises Neuss ist nur für Grundstücke in Jüchen und Rommerskirchen zuständig.
Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Bauaufsicht, Denkmal- und Wohnungswesen
Ab Juni 2007 veröffentlicht der Rhein-Kreis Neuss eigene Dokumente überwiegend barrierefrei. Mehr Informationen finden Sie in der Hilfe.