Der Abbruch baulicher Anlagen bedarf ebenso wie die Errichtung grundsätzlich der Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde.
Genehmigungsfrei sind unter anderem der Abbruch von genehmigungsfreien Vorhaben oder Anlagen, Gebäuden bis zu 300 Kubikmeter Rauminhalt (etwa 5 x 10 x 6 Meter), Mauern und Einfriedungen, Schwimmbecken, Stellplätzen, Werbeanlagen und ähnlichen untergeordneten baulichen Anlagen oder Gebäuden (siehe § 65 Absatz 3 BauO NRW).
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Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder per E-Mail an:
Jürgen Wenning
Untere Bauaufsicht
02181 601-6320 (Telefon)
02181 601-6399 (Telefax)
juergen.wenning@rhein-kreis-neuss.de
Kreishochhaus Grevenbroich
Lindenstraße 10, 41515 Grevenbroich
5. Obergeschoss, Zimmer 558
Das gesamte Gebäude ist für Rollstuhlfahrer ohne fremde Hilfe zugänglich. Eine behindertengerechte Toilette ist vorhanden. Einen ebenerdigen Eingang finden Sie am hinteren Parkplatz des Gebäudes (an der Uhlhornstraße).
Ab Juni 2007 veröffentlicht der Rhein-Kreis Neuss eigene Dokumente überwiegend barrierefrei. Mehr Informationen finden Sie in der Hilfe.
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