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Verwaltung von A bis Z

Abbruch von Gebäuden

Der Abbruch baulicher Anlagen bedarf ebenso wie die Errichtung grundsätzlich der Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde.

Genehmigungsfreie Abbrüche

Genehmigungsfrei sind unter anderem der Abbruch von genehmigungsfreien Vorhaben oder Anlagen, Gebäuden bis zu 300 Kubikmeter Rauminhalt (etwa 5 x 10 x 6 Meter), Mauern und Einfriedungen, Schwimmbecken, Stellplätzen, Werbeanlagen und ähnlichen untergeordneten baulichen Anlagen oder Gebäuden (siehe § 65 Absatz 3 BauO NRW).

Welcher Fachbereich ist für Sie zuständig?

Dieser Bereich hilft Ihnen weiter: Bauaufsicht, Denkmal- und Wohnungswesen

Ansprechpartner

Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder per E-Mail an:

Jürgen Wenning
Untere Bauaufsicht
02181 601-6320 (Telefon)
02181 601-6399 (Telefax)
juergen.wenning@rhein-kreis-neuss.de

Kreishochhaus Grevenbroich
Lindenstraße 10, 41515 Grevenbroich
5. Obergeschoss, Zimmer 558

Das gesamte Gebäude ist für Rollstuhlfahrer ohne fremde Hilfe zugänglich. Eine behindertengerechte Toilette ist vorhanden. Einen ebenerdigen Eingang finden Sie am hinteren Parkplatz des Gebäudes (an der Uhlhornstraße).


Downloads

Ab Juni 2007 veröffentlicht der Rhein-Kreis Neuss eigene Dokumente überwiegend barrierefrei. Mehr Informationen finden Sie in der Hilfe.


Links

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Weitere Informationen:

© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 23.12.2009


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