Der Rhein-Kreis Neuss und die Stadt Meerbusch haben am 07./14.01.2009 eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Übernahme der Vollzeitpflege der Stadt Meerbusch durch den Rhein-Kreis Neuss geschlossen.
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat mit Verfügung vom 27.02.2009 die Vereinbarung gemäß § 24 Abs. 2 i.V.m. § 29 Abs. 4 Satz 2 Ziffer 1b des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG) in der zurzeit geltenden Fassung genehmigt.
Die Bekanntmachung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der aufsichtsbehördlichen Genehmigung erfolgte im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf Nr. 10 vom 12.03.2009. Gemäß § 24 Abs. 3 Satz 2 GKG wird hiermit auf die Bekanntmachung hingewiesen.
Neuss/Grevenbroich, 12.03.2009
Rhein-Kreis Neuss
Der Landrat
Dieter Patt