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Verwaltung / 20.03.2009

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Übernahme der Vollzeitpflege der Stadt Meerbusch durch den Rhein-Kreis Neuss

Der Rhein-Kreis Neuss und die Stadt Meerbusch haben am 07./14.01.2009 eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Übernahme der Vollzeitpflege der Stadt Meerbusch durch den Rhein-Kreis Neuss geschlossen.

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat mit Verfügung vom 27.02.2009 die Vereinbarung gemäß § 24 Abs. 2 i.V.m. § 29 Abs. 4 Satz 2 Ziffer 1b des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG) in der zurzeit geltenden Fassung genehmigt.

Die Bekanntmachung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der aufsichtsbehördlichen Genehmigung erfolgte im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf Nr. 10 vom 12.03.2009. Gemäß § 24 Abs. 3 Satz 2 GKG wird hiermit auf die Bekanntmachung hingewiesen.

Neuss/Grevenbroich, 12.03.2009

Rhein-Kreis Neuss
Der Landrat

Dieter Patt

 





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© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 20.03.2009


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