Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss hat am 10.09.2008 die Änderung der Instrumentenmiete in der Anlage 1 zur Satzung für die Jugendmusikschule des Rhein-Kreises Neuss zum 01. Oktober 2008 beschlossen.
Diese wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Auszug aus „Anlage 1 zur Satzung für die Jugendmusikschule des Rhein-Kreises Neuss (Gebühren ab 01.10.2008)“
Gebühr für die Überlassung von Musikinstrumenten je Schülerin und Schüler je Instrument:
Gemäß § 5 Abs. 6 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (SGV NW 2021) kann die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen gegen die vorstehende Änderung der Instrumentenmiete in Anlage 1 zur Satzung für die Jugendmusikschule des Rhein-Kreises Neuss nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,
Neuss/Grevenbroich, 29. September 2008
Dieter Patt
Landrat