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Schule / 29.09.2008

Änderung der Instrumentenmiete in der Anlage 1 zur Satzung der Jugendmusikschule des Rhein-Kreises Neuss zum 01. Oktober 2008

Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss hat am 10.09.2008 die Änderung der Instrumentenmiete in der Anlage 1 zur Satzung für die Jugendmusikschule des Rhein-Kreises Neuss zum 01. Oktober 2008 beschlossen.

Diese wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Auszug aus „Anlage 1 zur Satzung für die Jugendmusikschule des Rhein-Kreises Neuss (Gebühren ab 01.10.2008)“

Gebühr für die Überlassung von Musikinstrumenten je Schülerin und Schüler je Instrument:

  • für das 1. Mietjahr: 7,00 € monatlich / 84,00 € im Jahr
  • für das 2. Mietjahr: 9,00 € monatlich / 108,00 € im Jahr

Hinweis:

Gemäß § 5 Abs. 6 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (SGV NW 2021) kann die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen gegen die vorstehende Änderung der Instrumentenmiete in Anlage 1 zur Satzung für die Jugendmusikschule des Rhein-Kreises Neuss nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,

  1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt,
  2. die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
  3. der Landrat hat den Kreistagsbeschluss vorher beanstandet oder
  4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber dem Kreis vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Neuss/Grevenbroich, 29. September 2008
Dieter Patt
Landrat





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© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 29.09.2008


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