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Finanzen / 03.11.2009

Durchführung der Reisekostenabrechnung für die Bediensteten der Stadt Grevenbroich

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Grevenbroich und dem Rhein-Kreis Neuss vom 27.08.2009 / 02.10.2009 über die Durchführung der Reise-kostenabrechnung für die Bediensteten der Stadt Grevenbroich durch den Rhein-Kreis Neuss

Der Rhein-Kreis Neuss hat am 27.08.2009 / 02.10.2009 mit der Stadt Grevenbroich eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Durchführung der Reisekostenabrechung für die Bediensteten der Stadt Grevenbroich durch den Rhein-Kreis Neuss geschlossen.

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat mit Verfügung vom 14.10.2009 die Vereinbarung gemäß § 24 Abs. 2 i.V.m. § 29 Abs. 4 Satz 2 Ziffer 1b des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG) in der zurzeit geltenden Fassung genehmigt.

Die Bekanntmachung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der aufsichtsbehördlichen Genehmigung erfolgte im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf Nr. 43 vom 29.10.2009. Gemäß § 24 Abs. 3 Satz 2 GKG wird hiermit auf die Bekanntmachung hingewiesen.

Grevenbroich, den 02.11.2009
Rhein-Kreis Neuss
Der Landrat





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© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 03.11.2009


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