Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Grevenbroich und dem Rhein-Kreis Neuss vom 27.08.2009 / 02.10.2009 über die Durchführung der Reise-kostenabrechnung für die Bediensteten der Stadt Grevenbroich durch den Rhein-Kreis Neuss
Der Rhein-Kreis Neuss hat am 27.08.2009 / 02.10.2009 mit der Stadt Grevenbroich eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Durchführung der Reisekostenabrechung für die Bediensteten der Stadt Grevenbroich durch den Rhein-Kreis Neuss geschlossen.
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat mit Verfügung vom 14.10.2009 die Vereinbarung gemäß § 24 Abs. 2 i.V.m. § 29 Abs. 4 Satz 2 Ziffer 1b des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG) in der zurzeit geltenden Fassung genehmigt.
Die Bekanntmachung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der aufsichtsbehördlichen Genehmigung erfolgte im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf Nr. 43 vom 29.10.2009. Gemäß § 24 Abs. 3 Satz 2 GKG wird hiermit auf die Bekanntmachung hingewiesen.
Grevenbroich, den 02.11.2009
Rhein-Kreis Neuss
Der Landrat