Der Landrat des Rhein-Kreises Neuss, Amt für Sicherheit und Ordnung, gibt hiermit gemäß § 3 Abs. 3 der Verordnung über die Jägerprüfung (Jägerprüfungsordnung) vom 12.04.1995 (GV NW 1995 S. 482) bekannt, daß die diesjährige Jägerprüfung für Bewerber aus dem Rhein-Kreis Neuss am Montag, den 27. April 2009, 15.00 Uhr, in Grevenbroich mit dem schriftlichen Teil der Prüfung beginnt.
Am Dienstag, den 28. April 2009 wird in Bedburg (Gürather Höhe) die Schießprüfung durchgeführt.
Die Termine für den mündlich-praktischen Teil der Jägerprüfung finden am Mittwoch, den 29. April 2009 ab 8.30 Uhr statt.
Anträge auf Zulassung zur Prüfung sind spätestens am 27. Februar 2009 beim Rhein-Kreis Neuss, Amt für Sicherheit und Ordnung, 41513 Grevenbroich, Auf der Schanze 4, einzureichen.
Die Nachprüfung gemäß § 9a der Jägerprüfungsordnung wird bei Vorliegen entsprechender Anträge am Mittwoch, den 26. August 2009 durchgeführt.
Neuss/Grevenbroich, den 05. Januar 2009
Rhein-Kreis Neuss
Der Landrat
Amt für Sicherheit und Ordnung
Im Auftrag
Klein
Kreisoberverwaltungsrat