Der Landrat des Rhein-Kreises Neuss -Amt für Sicherheit und Ordnung- gibt hiermit gemäß § 3 Abs. 1 der Verordnung über die Fischerprüfung vom 26.11.1997 (SGV. NW. 793) bekannt, daß die Fischerprüfungen im Jahre 2012 am:
stattfinden.
Anträge auf Zulassung zur Prüfung sind spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin bei der Unteren Fischereibehörde beim Rhein-Kreis Neuss -Amt für Sicherheit und Ordnung-, 41513 Grevenbroich, Auf der Schanze 4, einzureichen.
Die Vordrucke zur Anmeldung sind bei den Ordnungsbehörden der Stadt- und Gemeindeverwaltungen erhältlich und stehen als Download-Datei auf den Internet-Seiten des Rhein-Kreises Neuss www.rhein-kreis-neuss.de unter der Rubrik "Bürgerservice-Formulare" zur Verfügung.
Hinweis:
Vorbereitungslehrgänge werden vom Rhein-Kreis Neuss nicht durchgeführt. Diesbezügliche Anfragen sind an die Fischereisportvereine zu richten.
Neuss/Grevenbroich, den 04. Januar 2012
Rhein-Kreis Neuss
Der Landrat
- Amt für Sicherheit und Ordnung-
Im Auftrag
gez.
Klein
Kreisverwaltungsdirektor