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Verwaltung / 05.01.2008

Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2007 und die Entlastung des Landrats

Gemäß § 53 Absatz 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit § 96 Absatz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) werden hiermit die Beschlüsse des Kreistages vom 12.12.2007 über die Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2007 und die Entlastung des Landrats öffentlich bekannt gemacht:

Gemäß § 103 Absatz 5 GO NRW wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner, Krefeld, mit der Prüfung der Eröffnungsbilanz des Rhein-Kreises Neuss zum 01.01.2007 beauftragt, die am 26.11.2007 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hat. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 11.12.2007 den Bestätigungsvermerk unverändert übernommen. Daraufhin hat der Kreistag in seiner Sitzung am 12.12.2007 einstimmig folgenden Beschluss gefasst:

  • Gemäß § 92 Absatz 1 in Verbindung mit § 96 Absatz 1 GO NRW wird die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Eröffnungsbilanz zum 01.01.2007 festgestellt.
  • Die Kreistagsmitglieder erteilen dem Landrat für die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2007 gemäß § 92 Absatz 1 in Verbindung mit § 96 Absatz 1 GO NRW uneingeschränkte Entlastung.

Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2007 mit Anhang wird gemäß § 96 Absatz 2 GO NRW ab sofort während der Dienststunden im Kreishaus in 41460 Neuss, Oberstraße 91, Servicecenter, Zimmer E.11 und im Kreishaus in 41515 Grevenbroich, Auf der Schanze 4, Zimmer 0.63, bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses zur Einsichtnahme verfügbar gehalten.





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© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 09.01.2008


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