Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss hat am 12.12.2007 Änderungen der Nutzungs- und Entgeltordnung für das Kulturzentrum des Rhein-Kreises Neuss in Dormagen-Zons zum 01. Januar 2008 beschlossen.
Diese werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
(1) Das Kreismuseum ist wie folgt geöffnet:
Das Museum ist montags sowie in der Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr gemäß besonderem Aushang geschlossen. Für Schulklassen, Kindergärten und Gruppen ist das Museum nach Vereinbarung geöffnet.
(2) Das Archiv im Rhein-Kreis Neuss sowie das Internationale Mundartarchiv Ludwig Soumagne sind montags bis donnerstags von 8:00 - 16:00 Uhr und freitags von 8:00 - 13:00 Uhr geöffnet.
(1) Für das Kreismuseum wird folgender Eintritt erhoben:
Freien Eintritt hat nachstehender Personenkreis gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises:
Bei Gruppenführungen - bis maximal 30 Personen - durch Mitarbeiter des Kulturzentrums wird zusätzlich zum Eintritt ein Entgelt von 30,00 Euro erhoben.
Diese Nutzungs- und Entgeltordnung tritt am 01.01.2008 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Nutzungs- und Entgeltordnung vom 01.01.2002 außer Kraft.
Hinweis:
Gemäß § 5 Absatz 6 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NW) kann die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der KrO NW gegen die vorstehende ortsrechtliche Bestimmung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,
Neuss/Grevenbroich, den 12.12.2007
Patt, Landrat