Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss hat am 10.12.2008 die Änderung der Nutzungs- und Entgeltordnung für das Kulturzentrum des Rhein-Kreises Neuss in Rommerskirchen-Sinsteden zum 01. Januar 2009 beschlossen.
Diese wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
§ 2 Abs. 1 Satz 1 erhält folgende Fassung:
Das Kulturzentrum ist wie folgt geöffnet:
dienstags bis sonntags und an Feiertagen 11.00 – 17.00 Uhr
§ 2 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:
Das Kulturzentrum ist montags sowie in der Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr gemäß besonderem Aushang geschlossen.
§ 7 erhält folgende Fassung:
Diese Nutzungs- und Entgeltordnung tritt am 01.01.2009 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Nutzungs- und Entgeltordnung vom 01.01.2008 außer Kraft.
Hinweis: Gemäß § 5 Abs. 6 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (SGV NW 2021) kann die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen gegen die vorstehende Änderung der Nutzungs- und Entgeltordnung für das Kulturzentrum des Rhein-Kreises Neuss nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,
Neuss/Grevenbroich, den 23.12.2008
Patt, Landrat