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Verwaltung / 23.12.2008

Nutzungs- und Entgeltordnung für das Kulturzentrum des Rhein-Kreises Neuss in Rommerskirchen-Sinsteden

Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss hat am 10.12.2008 die Änderung der Nutzungs- und Entgeltordnung für das Kulturzentrum des Rhein-Kreises Neuss in Rommerskirchen-Sinsteden zum 01. Januar 2009 beschlossen.

Diese wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

§ 2 Öffnungszeiten

§ 2 Abs. 1 Satz 1 erhält folgende Fassung:

Das Kulturzentrum ist wie folgt geöffnet:
dienstags bis sonntags und an Feiertagen 11.00 – 17.00 Uhr

§ 2 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:

Das Kulturzentrum ist montags sowie in der Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr gemäß besonderem Aushang geschlossen.

§ 7 Inkrafttreten

§ 7 erhält folgende Fassung:

Diese Nutzungs- und Entgeltordnung tritt am 01.01.2009 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Nutzungs- und Entgeltordnung vom 01.01.2008 außer Kraft.

Hinweis: Gemäß § 5 Abs. 6 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (SGV NW 2021) kann die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen gegen die vorstehende Änderung der Nutzungs- und Entgeltordnung für das Kulturzentrum des Rhein-Kreises Neuss nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,

  1. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt
  2. die Satzung oder die sonstige ortsrechtliche Bestimmung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
  3. der Landrat hat den Kreistagsbeschluss vorher beanstandet oder
  4. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber dem Kreis vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Neuss/Grevenbroich, den 23.12.2008

Patt, Landrat





Weitere Informationen:

© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 07.01.2009


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