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Verwaltung / 01.07.2009

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Dormagen und dem Rhein-Kreis Neuss vom 24.04.2009 / 03.04.2009 über die Durchführung der Beihilfebearbeitung

Der Rhein-Kreis Neuss hat am 24.04.2009 / 03.04.2009 mit der Stadt Dormagen eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Durchführung der Beihilfesachbearbeitung für die Bediensteten der Stadt Dormagen durch den Rhein-Kreis Neuss geschlossen.

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat mit Verfügung vom 28.05.2009 die Vereinbarung gemäß § 24 Abs. 2 i.V.m. § 29 Abs. 4 Satz 2 Ziffer 1b des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG) in der zurzeit geltenden Fassung genehmigt.

Die Bekanntmachung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der aufsichtsbehördlichen Genehmigung erfolgte im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf Nr. 25 vom 25.06.2009. Gemäß § 24 Abs. 3 Satz 2 GKG wird hiermit auf die Bekanntmachung hingewiesen.

Grevenbroich, den 01.07.2009

Rhein-Kreis Neuss
Der Landrat

Dieter Patt

 





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© 2010 Rhein Kreis Neuss, Letzte Aktualisierung: 10.07.2009


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