In seiner Sitzung am 25.03.2009 beschloss der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss die öffentliche Auslegung des Planentwurfes der 8. Änderung des Landschaftsplanes des Rhein-Kreises Neuss, Teilabschnitt I – Neuss – und die Durchführung des Beteiligungsverfahrens gemäß § 27 a und 27 c des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG NRW -, GV NRW vom 25.08.2000 S. 568), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2007 (GV NRW, S. 227).
Gegenstand der 8. Änderung des Landschaftsplanes I – Neuss – ist die Erweiterung des Landschaftsschutzgebietes 6.2.2.7 „Erftaue mit Niederungstal und Gillbachniederung“ um den Sportplatz westlich der Erprather Straße und nördlich „Am Erprather Weg“.
Die 8. Änderung des Landschaftsplanes I – Neuss – beinhaltet die Änderung der Entwicklungs- und Festsetzungskarte.
Die von der Änderung betroffene Fläche ist im nachstehenden Kartenausschnitt schraffiert und in ihren Grenzen durch eine Balkenlinie mit nach außen durchgezogener Linie dargestellt.

Hergestellt aus der Verkleinerung der Deutschen Grundkarte 1:5.000 mit Genehmigung des Katasteramtes des Rhein-Kreises Neuss.
Der Entwurf der 8. Änderung des Landschaftsplanes des Rhein-Kreises Neuss, Teilabschnitt I – Neuss – liegt in der Zeit vom 04.05.2009 bis 05.06.2009 (jeweils einschließlich) zu jedermanns Einsicht im Amt für Entwicklungs- und Landschaftsplanung – Amt 61 – Zimmer 450/451, 4. Etage Hochhaus, Lindenstraße 10, 41515 Grevenbroich, während der üblichen Dienststunden (montags bis freitags 8.30 bis 12.00 Uhr und montags bis donnerstags 13.30 bis 15.30 Uhr) aus.
Während dieser Zeit können zum Entwurf der 8. Änderung des Landschaftsplanes I – Neuss – von jedermann Anregungen und Bedenken schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Neuss/Grevenbroich, 21.04.2009
Dieter Patt
Landrat
Ab Juni 2007 veröffentlicht der Rhein-Kreis Neuss eigene Dokumente überwiegend barrierefrei. Mehr Informationen finden Sie in der Hilfe.